Wissenswertes zum Immobilienmarkt
auf Mallorca

Für Sie als Käufer oder auch als Verkäufer ist die richtige Wahl des Immobilienmaklers entscheidend für den Erfolg der geplanten Transaktion, den Sie sich wünschen.

Zugegebenermaßen ist das Angebot an Immobilienmaklern auf Mallorca sehr umfangreich und ohne vorherige Kenntnisse schwierig, gleich die richtige Wahl für Sie zu treffen.

Sie können bei der Maklerwahl die üblichen Kriterien heranziehen, wie Webauftritt, Bekanntheitsgrad, Immobilienangebot. Eine persönliche Empfehlung aus Ihrem Umfeld wäre bei der Wahl sicherlich sehr hilfreich.

MD-Tipp: Neben alle oben genannten Kriterien legen Sie bitte Wert auf die persönliche Qualifikation des Maklers und die Lebenserfahrung, die er nicht nur bezüglich der Immobilien auf Mallorca hat. Ein zuverlässiger Ansprechpartner ist bei Entscheidungen von solchem Gewicht langfristig sinnvoller, als ein “großer” Name, bei dem Sie es mit wechselnden Ansprechpartnern zu tun haben.

Auch ein umfangreiches Immobilienangebot auf der Webseite sagt wenig über die Detailkenntnisse der einzelnen Objekte aus. Last but not least – der Immobilienmakler sollte idealerweise Ihre Muttersprache richtig beherrschen.

Die Provision beim Immobilienkauf auf Mallorca bezahlt in der Regel der Verkäufer. Aus diesem Grund sind die meisten Immobilien für den Käufer provisionsfrei.

Sobald Sie Ihre Traumimmobilie gefunden haben, sollten Sie zügig folgende Themen angehen:

  • Kaufpreisangebot schriftlich – nach Absprache mit Ihrem Makler sollten Sie dem Verkäufer ein schriftliches Angebot unterbreiten, zu dem Sie bereit sind die Immobilie zu erwerben
  • Beantragung Ihrer N.I.E., da Sie ohne diese Steuernummer keine Rechtsgeschäfte in Spanien tätigen können. Für den Fall, das die Immobilie durch mehrere Käufer erworben wird, benötigen alle eine eigene N.I.E. Nummer
  • Überprüfung aller wesentlichen Objektunterlagen durch einen kompetenten Fachanwalt für spanisches Immobilienrecht
  • Ausarbeitung eines Anzahlungsvertrags durch den Immobilienrechtsanwalt 
  • Nach Unterzeichnung des Anzahlungsvertrages durch beide Parteien sollten Sie in der darin vorgesehen Frist bis zum Notartermin alle notwendigen Unterlagen beibringen und  ggf.,  eine Finanzierung beantragen
  • Eröffnung eines spanischen Kontos (nicht zwingend notwendig aber auf Dauer sehr nützlich), insbesondere für die späteren Abbuchungen von allen Versorger
  • Abschluss des Kaufvertrags beim Notar, Zahlung des Restkaufpreises und Übergabe der Immobilie, Eintrag des neuen Eigentümers ins spanische Grundbuch (der Notartermin findet in der Regel einige Wochen oder 2-3 Monate nach dem Abschluss des Anzahlungsvertrags statt, wobei hierzu eine individuelle Regelung festgehalten wird)
  • Ummeldung aller Versorger (Strom, Wasser, Gas usw.)

MD-Tipp: Im Kaufangebot sollten Sie dem Verkäufer unbedingt eine Frist setzten, damit dieser sich in diesem Zeitraum entscheiden muss. Im Anzahlungsvertrag wird üblicherweise eine Anzahlung i.H.v. 10 % des Kaufpreises vereinbart, die vom Käufer auf einem Notaranderkonto zu entrichten ist. Im Falle eines Nichtzustandekommens des Kaufvertrages sollte festgehalten werden, auf welcher Seite das Verschulden liegt. Sollte der Käufer sich anders entscheiden, verliert dieser seine Anzahlung – sollte der Verkäufer es sich anders überlegen, muss er dem Käufer eine Entschädigung in der gleichen Höhe zahlen.