FAQ

Nach Art. 9 Ziffer. 1 a des spanischen Einkommensteuergesetzes (span. EStG) hat eine Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) in Spanien, wenn sie sich mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres (aňo natural) in Spanien aufhält.

Sie unterliegen spanischem Steuerrecht, auch für deutsche Betriebsrenten und andere Alterseinnahmen. Das gilt allerdings auch umgekehrt, so dass bei Lebensmittelpunkt in Deutschland ebenfalls das gesamte in beiden Staaten bestehende Vermögen und Einkommen zu versteuern ist.

Der Wesentliche Unterschied besteht in der Behandlung von der Vermögenssteuerpflicht – als spanischer Resident sind Sie mit Ihrem Welteinkommen in Spanien mit den entsprechenden Steuersätzen steuerpflichtig. Ebenfalls im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht bestehen wesentliche Unterschiede.

RH-Tipp: Sie sollten unbedingt vor dem Kauf einer Immobilie Ihre persönliche steuerrechtliche Situation von einem kompetenten internationalen Steuerberater überprüfen lassen, da man hierzu keine pauschale Aussage tätigen kann. Wir vermitteln Ihnen gern einen unserer Partner für internationales Steuerrecht.

Die NIE-Nummer ist eine Nummer zur Identifizierung von Ausländern (número de identificación para extranjeros). Die NIE dient als Steuernummer für Ausländer.

Diese wird insbesondere benötigt bei:

  • der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie in Spanien (und anschließende Eintragung des Eigentums im spanischen Grundbuch),
  • den Antritt einer Erbschaft (und anschließende Eintragung im Grundbuch),
  • Gründung einer Gesellschaft (z.B. S.L. oder SA),
  • Betreiben eines Gewerbes

Noch mehr Informationen finden Sie in unserem Guide:  „NIE Nummer – Die spanischen Steuernummer“

Diese Frage stellen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer am Anfang des Entscheidungsprozesses.

Grundsätzlich kann man sagen, dass rein rechtlich die Kontaktaufnahme von vielen Maklern möglich ist. Fraglich ist nur, inwiefern das auch sinnvoll ist.

Als Kaufinteressent benötigen Sie einen kompetenten, vertrauensvollen und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Sie engagiert berät. Sofern Sie die richtige Wahl dazu getroffen haben, reicht ein Makler in der Regel aus, da dieser einen ausführlichen Marktüberblick hat.

RH-Tipp: Eine effiziente Immobiliensuche nach Ihren eigenen individuellen Kriterien angepasst ist wesentlich erfolgreicher und zielführend als zahlreiche Besichtigungstouren. Sparen Sie Ihre Zeit mit unnötigen Besichtigungen mit vielen Maklern für die schönen Dinge im Leben. 

Der Vorvertrag wird in der Regel auf Deutsch (soweit die Käufer und/oder Verkäufer deutschsprachig sind) oder auf Englisch (sofern das vom Käufer und Verkäufer gewünscht ist) und auf Spanisch erstellt. Der notarielle Kaufvertrag wird immer auf Spanisch erstellt, da es sich um eine in Spanien befindende Immobilie handelt.

RH-Tipp: Bei Notartermin kann man einen deutschsprachigen Übersetzer/-in (gegen eine Gebühr) bestellen, der/die den Vertrag übersetzt.

Grundsätzlich können auch Nicht-Residenten in Spanien eine Hypothek, auf die in Spanien liegende Immobilien, eintragen lassen. Es gibt jedoch einige Unterschiede in der Behandlung zwischen steuerlichen Residenten in Spanien und Nicht-Residenten, d.h. Bürger, die in anderen Ländern steuerpflichtig sind.

Hypotheken für Ausländer, die in Spanien leben, oder Spanier, die in einem anderen Land leben, unterscheiden sich in Bezug auf gewöhnliche Hypotheken, die spanischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Spanien gewährt werden. Sie ermöglichen beispielsweise lediglich eine Finanzierung von bis zu 70% des Kaufpreises, im Vergleich zu 80% bei Spaniern, sie sind tendenziell höher verzinst und es müssen eine Vielzahl von Unterlagen vorgelegt werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Bankfinanzierungen grundsätzlich nicht möglich sind, um eine Immobilie in Spanien kaufen zu können. Man müsste nur sich diesen Unterschieden bewusst sein.

Die unterschiedliche Behandlung liegt in der Durchgriffshaftung des Bankinstituts bei einem möglichen Rückzahlung-Ausfall begründet.

RH-Tipp: Durch die Aufnahme von einer Hypothek beim Immobilienerwerb können Sie die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer reduzieren, da sie als Schulden betrachtet werden und vom Nettovermögen abgezogen werden. Aus diesem Grund hat die Aufnahme einer Hypothek für den Kauf einer Immobilie in Spanien aus steuerlicher Sicht positive Auswirkungen.

Für Sie als Käufer oder auch als Verkäufer ist die richtige Wahl des Immobilienmaklers entscheidend für den Erfolg der geplanten Transaktion, den Sie sich wünschen.

Zugegebenermaßen ist das Angebot an Immobilienmaklern auf Mallorca sehr umfangreich und ohne vorherige Kenntnisse schwierig, gleich die richtige Wahl für Sie zu treffen.

Sie können bei der Maklerwahl die üblichen Kriterien heranziehen, wie Webauftritt, Bekanntheitsgrad, Immobilienangebot. Eine persönliche Empfehlung aus Ihrem Umfeld wäre bei der Wahl sicherlich sehr hilfreich.

RH-Tipp: Neben alle oben genannten Kriterien legen Sie bitte Wert auf die persönliche Qualifikation des Maklers und die Lebenserfahrung, die er nicht nur bezüglich der Immobilien auf Mallorca hat. Ein zuverlässiger Ansprechpartner ist bei Entscheidungen von solchem Gewicht langfristig sinnvoller, als ein “großer” Name, bei dem Sie es mit wechselnden Ansprechpartnern zu tun haben.

Auch ein umfangreiches Immobilienangebot auf der Webseite sagt wenig über die Detailkenntnisse der einzelnen Objekte aus. Last but not least – der Immobilienmakler sollte idealerweise Ihre Muttersprache richtig beherrschen.