Die NIE Nummer – Número de Identidad de Extranjero

Die Ausländeridentitätsnummer, bekannt als NIE (Número de Identidad de Extranjero), ist für Ausländer in Spanien von Bedeutung, die:

  1. Ein Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels in Spanien (nicht Visum) einleiten.
  2. Eine spanische Steuernummer für Ausländer benötigen.

Der Antrag auf eine NIE muss persönlich und nur mit einem vorab vereinbarten Termin gestellt werden. Jeder Antragsteller muss einen separaten Termin buchen. Wenn keine Termine online verfügbar sind, gibt es auch keine Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. Die Termine werden täglich aufgefüllt und sind maximal einen Monat im Voraus buchbar. Aufgrund von Stornierungen kann es sich lohnen, regelmäßig nachzusehen, ob kurzfristig Termine frei werden.

Antragsvoraussetzungen:

  • Erster Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Land
  • Der Aufenthalt in Spanien ist kürzer als 3 Monate; ansonsten muss der Antrag direkt in Spanien bei einer Polizeidienststelle oder einer Ausländerbehörde gestellt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Deutscher (oder entsprechend EU) Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Lesbare Fotokopien der Dokumente.
  • Eine zu entrichtende Verwaltungsgebühr mithilfe des Formulars Modelo 790, Tasa 012.
  • Maschinell ausgefülltes Antragsformular EX-15 (zweifach), jedoch nicht unterschrieben, das online ausgefüllt werden kann.

eine kommentierte Ausgabe sehen sie hier:

www.exteriores.gob.es

sowie alle notwendigen Informationen zur Beantragung der NIE Nummer oder zur Terminvereinbarung online

  • Eine Gebühr von ca. 10,00 Euro zahlbar nur mit EC-Karte/Maestro.

Für Nicht-EU-Bürger:

  • Nachweis des Antragsgrundes mit spanischen Dokumenten (z.B. Schreiben des Notars, Kaufvertrag einer Immobilie).

Für Minderjährige:

  • Antrag durch einen Elternteil.
  • Personalausweise von Elternteil und Kind sowie eine internationale Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.

Antrag durch Bevollmächtigten:

  • Notarielle Vollmacht und beglaubigte Kopie des Ausweises.
  • Daten der bevollmächtigten Person müssen im Formular EX-15 eingetragen sein.
  • Die Vollmacht muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) und spezifisch für die NIE-Beantragung ausgestellt sein.
    Erteilen Sie eine notarielle Vollmacht (oder) und stellen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Passes zur Verfügung.
  • Beachten Sie, dass einige Ausländerämter nur Passkopien akzeptieren, die von spanischen Notaren beglaubigt wurden.

Kontakt zum jeweiligen Konsulat in Deutschland:

Das Konsulat agiert als Vermittler für die Antragstellung und die Bearbeitung erfolgt durch die spanischen Behörden in Madrid. Informationen zum Bearbeitungsstand erhalten Sie direkt bei der Comisaría General de Extranjería y Fronteras in Madrid.

Wenn Sie auf Mallorca eine NIE-Nummer beantragen möchten, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Terminvereinbarung: Sie müssen persönlich einen Termin bei der Ausländerbehörde oder der Nationalpolizei vereinbaren oder Sie beauftragen ein Dienstleistungsunternehmen oder einen Rechtsanwalt.
  2. Erforderliche Unterlagen/Informationen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Unterlagen und Informationen für den Termin bereithalten.

Sobald Sie einen Termin haben, können Sie mit den vorbereiteten Unterlagen zur Behörde gehen und Ihre NIE-Nummer beantragen. Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus über die genauen Anforderungen informieren und alle notwendigen Dokumente zum Termin mitbringen, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.

Die NIE kann bei der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil (Calle Ciudad de Querétaro, 07006 Palma) oder – der gängige Weg – beim zuständigen Ausländeramt (Oficina de Extranjería) beantragt werden. In beiden Fällen benötigen Sie einen Termin.

Wichtige Fragen zu der NIE Nummer:

Was kostet die spanische NIE-Nummer?

Wie hoch ist die Gebühr für die NIE? Im Jahr 2023 müssen Sie zudem eine Gebühr in Höhe von 9,84 Euro für Ihre NIE-Nummer zahlen. Sie müssen ein zweites Formular, das 790, online ausfüllen, es ausdrucken, zu einer Bank bringen (dort weiß man, was zu tun ist) und bezahlen.

Wie lange dauert eine NIE?

Wie lange dauert es, bis Sie die NIE Nummer in Spanien erhalten? Normalerweise dauert es etwa sechs bis acht Wochen, bis Sie Ihre N.I.E. erhalten. Die Bearbeitungszeit kann je nach Gebiet und Anzahl der Antragsteller variieren. Auf Mallorca sind Ferienzeiten in den Sommermonaten zu beachten, da die Anträge im Juli und August etwas länger dauern als in der restlichen Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen NIE und NIF?

Eine juristische Person erhält erst dann eine N Tax Identification Number, wenn sie die NIF für die rechtliche Vertretung erhalten hat. Nicht-spanische Bürger, die keine ausländische Identifikationsnummer (NIE) haben, aber steuerliche Tätigkeiten ausüben, müssen eine Steueridentifikationsnummer beantragen.

Wer benötigt eine NIE-Nummer in Spanien?

In Spanien ist die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ein unverzichtbares Identifikationsmittel für Ausländer in verschiedenen Situationen:

  • Ausländer, die sich in Spanien niederlassen, müssen eine NIE-Nummer für steuerliche Zwecke beantragen.
  • Nichtansässige Ausländer, die Immobilien in Spanien kaufen.
  • Personen, die in Spanien studieren, arbeiten oder ein Geschäft eröffnen möchten.

Wann ist die NIE-Nummer beim Immobilienkauf erforderlich?

Beim Erwerb von Immobilien auf Mallorca oder dem spanischen Festland ist die NIE-Nummer spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, bekannt als „escritura“, notwendig. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre NIE-Nummer rechtzeitig zur Unterzeichnung der escritura erhalten, sollten Sie online einen Termin beim zuständigen Ausländeramt reservieren. Beachten Sie, dass besonders während der Sommermonate auf Mallorca Termine knapp sein können und der nächstmögliche Termin eventuell erst in einigen Wochen verfügbar ist.
Falls Sie vorhaben, die NIE über ein Konsulat außerhalb Spaniens zu beantragen, starten Sie den Prozess idealerweise 4-6 Wochen im Voraus. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 10-14 Tage, kann aber je nach Ort und Jahreszeit variieren. Manchmal ist es möglich, die NIE-Nummer in Spanien am Tag des Termins zu erhalten, es kann jedoch auch länger dauern, abhängig vom Andrang und der Saison.
Eines sollten Sie nicht außer Acht lassen: Planen Sie ausreichend Zeit für den gesamten Prozess ein!

Wie sieht eine spanische NIE-Nummer aus?


Eine NIE-Nummer wird von der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) auf einem Blatt Papier im Standardformat A4 ausgestellt, das Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Nationalität enthält. Beispiel: Y-1234567878R

Es gibt drei Wege, um die NIE-Nummer zu erlangen:

  1. Direkter Antrag in Spanien: Hierbei stellen Sie Ihren Antrag persönlich vor Ort.
  2. Antragstellung über ein spanisches Konsulat im Heimatland: Ein persönlicher Antrag kann auch außerhalb Spaniens über eines seiner Konsulate eingereicht werden.
  3. Vertretung durch einen Bevollmächtigten: Es besteht die Möglichkeit, die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person (häufig ein Rechtsanwalt, Notar oder ein Dienstleistungsunternehmen) in Spanien durchführen zu lassen. Die Beantragung der spanischen NIE-Nummer ist ein Prozess, der in der Regel zügig vonstattengeht, allerdings kann es manchmal zu längeren Wartezeiten kommen. Für die Beantragung stehen Ihnen zwei Institutionen zur Verfügung: die Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil in Palma oder die in der Regel zuständige Oficina de Extranjería. Für beide Einrichtungen ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Wichtige Informationen und Hinweise bezüglich der beantragung einer NIE-Nummer auf Mallorca:

Adresse des Ausländeramtes für Mallorca:

Oficina de Extranjería en Palma de Mallorca
Calle Felicià Fuster, 7
07006 – Palma

Kategorien

Aktuelle Beiträge

WhatsApp
Instagram
LinkedIn
YouTube
TikTok


Mallorca Diamond Real Estate S.L.U.

Plaça España 11,
07002 Palma

Islas Baleares

Spain

Tel: +34 6514 80 800
Mail: [email protected]