
Wenn Sie die Unterlagen gründlich überprüft und erste Details mit dem Verkäufer besprochen haben – und immer noch daran interessiert sind, die Immobilie auf Mallorca zu kaufen – haben Sie die Möglichkeit, entweder einen Optionsvertrag oder einen Reservierungsvertrag abzuschließen.
1.Reservierungsvertrag: Wenn Sie eine Mallorca-Immobilie erwerben möchten, können Sie diese für einige Tage gegen eine in der Regel geringe Reservierungsgebühr freihalten lassen. Dadurch haben Sie genügend Zeit, den Kauf zu überdenken und bei Bedarf weitere Informationen einzuholen. Wenn Sie sich letztendlich für den Kauf entscheiden, wird Ihnen die Gebühr in der Regel angerechnet.

2. Optionsvertrag
- Optionsvertrag: Der Optionsvertrag, in Spanien als „contrato de opcion de compra“ bekannt, kann vor dem endgültigen notariell beglaubigten Kaufvertrag abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden bereits alle wichtigen Bedingungen festgelegt. Die Optionsfrist erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen, manchmal sogar Monate. In dieser Zeit können Sie als Käufer die erforderlichen Voraussetzungen für die Investition schaffen.
Für die Erstellung eines Optionsvertrags muss der Käufer eine Optionsgebühr hinterlegen, die normalerweise etwa 10 Prozent des Kaufpreises beträgt. Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca kaufen, wird diese Gebühr angerechnet. Falls das Geschäft aus Gründen, die der Käufer zu verantworten hat, scheitert, behält der Optionsgeber den Betrag ein.

3. Der Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag In Spanien bietet nur der notariell beglaubigte Kaufvertrag (spanisch: „publica Escritura“) absolute Rechtssicherheit in Bezug auf Immobilien. Mit diesem Vertrag sichern Sie sich das Recht auf einen Eintrag im spanischen Grundbuch, dem „Registro de la Propiedad“. Die Escritura schützt Sie vor Betrug. Der Vertrag verhindert Doppelverkäufe, schützt vor Schuldenhaftung und erleichtert auch den Wiederverkauf der Immobilie.
Sobald das Notariat alle erforderlichen Dokumente vorliegen hat, kann der zuständige Notar beim entsprechenden Grundbuchamt den Grundbuchauszug beantragen. Anschließend werden alle Dokumente geprüft und ein Termin zur Unterzeichnung mit Verkäufer und Käufer vereinbart. Beide Parteien werden über Rechte und Pflichten informiert, und der notarielle Vertrag wird erneut geprüft. Die vollständige Eintragung des notariellen Kaufvertrags (Escritura de Compraventa) dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen.
Zuletzt ist noch zu erwähnen
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Für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca benötigen Sie die folgenden Dokumente für den notariellen Prozess:
- Spanische Steuernummer (N.I.E.)
- Personalausweis oder Reisepass (mindestens drei Monate gültig)
- Zahlungsbeleg für die Immobiliensteuer (IBI)
- Falls Inventar wie Möbel, Bilder, Geräte, erworben wird, ist auch eine Inventarliste erforderlich.
Der Verkäufer muss den Grundbuchauszug (Nota simple) und den vorhandenen Kaufvertrag vorlegen. Zusätzlich benötigen
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